zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 5, September 2019, Seite 192

Datenschutz, personenbezogene Daten, Arbeitnehmerdaten, Betriebsrat, Geldbußen

ZWF Redaktion

Art 4 Z 7 und Art 83 DSGVO

Salcher, DSGVO-Geldbußen gegen den Betriebsrat? ecolex 2019, 616

In Ausübung einer Reihe von Mitwirkungsrechten der Belegschaft verarbeitet der Betriebsrat personenbezogene Arbeitnehmerdaten. Es stellt sich die Frage, ob er dabei als Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO zu qualifizieren ist und ihm bei Datenschutzverletzungen Geldbußen iSd Art 83 DSGVO drohen. Verstoßen Betriebsratsmitglieder in Ausübung ihrer Vertretungsbefugnisse bei der Verarbeitung personenbezogener Arbeitnehmerdaten gegen die Bestimmungen der DSGVO, kann die DSB Geldbußen iSd Art 83 DSGVO ausschließlich gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden als nach außen vertretungsbefugter natürlicher Person iSd subsidiär heranzuziehenden § 9 Abs 1 VStG verhängen. Eine Überwälzung der verhängten Verwaltungsstrafe auf die handelnden Betriebsratsmitglieder im Wege des Schadenersatzrechts ist ebenso ausgeschlossen wie der nachträgliche Ersatz aus Mitteln des Betriebsratsfonds.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
Daten werden geladen...