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Datenschutz, personenbezogene Daten, Arbeitnehmerdaten, Betriebsrat, Geldbußen
Art 4 Z 7 und Art 83 DSGVO
Salcher, DSGVO-Geldbußen gegen den Betriebsrat? ecolex 2019, 616
In Ausübung einer Reihe von Mitwirkungsrechten der Belegschaft verarbeitet der Betriebsrat personenbezogene Arbeitnehmerdaten. Es stellt sich die Frage, ob er dabei als Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO zu qualifizieren ist und ihm bei Datenschutzverletzungen Geldbußen iSd Art 83 DSGVO drohen. Verstoßen Betriebsratsmitglieder in Ausübung ihrer Vertretungsbefugnisse bei der Verarbeitung personenbezogener Arbeitnehmerdaten gegen die Bestimmungen der DSGVO, kann die DSB Geldbußen iSd Art 83 DSGVO ausschließlich gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden als nach außen vertretungsbefugter natürlicher Person iSd subsidiär heranzuziehenden § 9 Abs 1 VStG verhängen. Eine Überwälzung der verhängten Verwaltungsstrafe auf die handelnden Betriebsratsmitglieder im Wege des Schadenersatzrechts ist ebenso ausgeschlossen wie der nachträgliche Ersatz aus Mitteln des Betriebsratsfonds.