Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 241

Christoph Ritz

Erlässe

RAE, Rz 1940 ff; GebR, Rz 71, 387.

Übersicht der Kommentierung


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Tz
I.
Zu Unrecht eingebrachte Beträge (§ 241 Abs 1)
1
II.
Verwendung von Wertzeichen (§ 241 Abs 2)
5
III.
Gemeinsames
9

I. Zu Unrecht eingebrachte Beträge (§ 241 Abs 1)

1

Zu Unrecht zwangsweise eingebrachte Beträge liegen etwa vor,

  • wenn die Abgabe bereits entrichtet war (Tanzer/Unger, BAO 2010, 142),

  • wenn der Abgabenanspruch durch Löschung (§ 235) oder Nachsicht (§ 236) erloschen war (Tanzer/Unger, BAO 2010, 143),

  • wenn die Einhebungsverjährung (§ 238) bereits eingetreten war (zB Kopecky, SWK 1969, A VI 115; Stoll, BAO, 2459; RAE, Rz 1867),

  • bei zwangsweiser Einbringung der Abgabenschuld trotz Hemmung der Einbringung (§ 230; zB Ellinger ua, BAO3, § 241 Anm 3),

  • wenn trotz Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (§ 30 VwGG, § 85 VfGG) vollstreckt wurde (RAE, Rz 1943),

  • bei Vollstreckung trotz Fehlens einer zwingend vorgesehenen Mahnung (§§ 227 und 228; zB Ellinger ua, BAO3, § 241 Anm 3),

  • wenn dem Abgabenschuldner das Leistungsgebot (Abgabenbescheid, Haftungsbescheid) nicht wir...

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