Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 212

Christoph Ritz

(Anmerkung: Der Halbsatz [in § 212 Abs 2] über die Nichtfestsetzung unter 50 Euro wurde mit BGBl I 2003/71 als „zweiter Satz eingefügt“; mit BGBl I 2004/180 wurde nach dem ersten Satz des § 212 Abs 2 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt. Von dieser Regelungsart geht auch § 212b Z 1 aus. Hingegen wird der genannte Halbsatz im RIS und in den meisten Textausgaben als letzter Satz des § 212 Abs 2 ausgewiesen, wovon versehentlich auch BGBl I 2013/14 in Art 2 Z 34 lit a – Entfall des Antragserfordernisses – ausgeht).

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