BAO | Bundesabgabenordnung
5. Aufl. 2014
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§ 186
Literatur
Schartel-Hlavenka, Die Einheitsbewertung in ihrer verbleibenden Rechtsbedeutung, ecolex 1996, 701; Arnold/Arnold, GrEStG, § 6 Tz 1 ff; Fischerlehner, Rechtsschutz in Gefahr, taxlex 2005, 27; Ryda/Langheinrich, Stellung und Bedeutung der Feststellungsbescheide im Abgabenrecht, FJ 2008, 294 (295); Marchgraber, Keine Rückwirkungsfiktion für Einheitswerte im GrEStG, ecolex 2010, 1194; Ehrke-Rabel, in Doralt/Ruppe, Steuerrecht II6, Tz 841-851; Papst, Zurechnung im Einheitswertbescheid und ihre Folgen, RdW 2013, 101; Fellner, Die Bedeutung des Einheitswerts im Zivilverfahren, ÖJZ 2013, 349.
Siehe auch Literaturhinweise bei § 193.
Übersicht der Kommentierung
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Tz | ||
I. | Einheitswertbescheide | 1 |
II. | Unterbleiben von Einheitswertfeststellungen | 9 |
III. | Hauptfeststellung, Fortschreibung und Nachfeststellung | 10 |
IV. | Erhöhungsbescheide | 13 |
V. | Bedeutung der Einheitswerte | 16 |
VI. | Einsichtnahme durch Gemeinden (§ 186 Abs 4) | 19 |
I. Einheitswertbescheide
1
Einheitswerte sind bescheidmäßig festzustellen über wirtschaftliche Einheiten oder Untereinheiten iSd Bewertungsgesetzes. Solche wirtschaftliche Einheiten sind nach § 19 BewG:
land- und forstwirtschaftliche Betriebe,
(nach BGBl 1993/818 zumindest grundsätzlich - Ausnahmen siehe Schartel-Hlave...