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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 176

Christoph Ritz

1

Zeugen haben Anspruch auf Ersatz der notwendigen Reisekosten, Aufenthaltskosten, Entschädigung für Zeitversäumnis und Ersatz der notwendigen Barauslagen.

2

Der Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten richtet sich nach den §§ 3 und 6 bis 12 GebAG.

Als Reisekosten sind nur die tatsächlich entstandenen Kosten zu vergüten (Krammer/Schmidt, GebAG3, § 6 Tz 2); daher sind, wenn der Zeuge eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte benützen kann, keine Reisekosten zu vergüten (Krammer/Schmidt, GebAG3, § 7 Tz 6; Kotschnigg, Beweisrecht BAO, § 176 Rz 5).

Der Ersatz der Aufenthaltskosten richtet sich nach den §§ 3 und 13 bis 16 GebAG.

3

Für die Entschädigung für Zeitversäumnis sind die §§ 3, 17 und 18 GebAG maßgebend. Die Entschädigung für Zeitversäumnis betrifft bei unselbständig Erwerbstätigen den tatsächlich entgangenen Verdien...

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