zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 97a

Christoph Ritz

1

Ebenso wie die § 86b und 90b setzt auch § 97a keine Verordnung (der Landesregierung) voraus.

2

§ 97a Z 1 entspricht im Wesentlichen dem Vorbild der letzten drei Sätze des § 97 Abs 3 (idF vor dem AbgÄG 2012).

3

§ 97a Z 2 BAO weicht von der Bestimmung des § 69 Abs 2 S-LAO (kein ausdrücklicher Widerspruch) insoweit ab, als in solchen Fällen die Übermittlung spätestens zwei Werktage nach Einlangen des Anbringens (in derselben Übermittlungsart) erfolgen darf.

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.