Kapitalausschüttungen an geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH sind GSVG-pflichtig!
Ein effizientes und dem Stand der Technik entsprechendes automationsunterstütztes Verfahren zur Übermittlung der Ausschüttungsdaten wäre hilfreich
Aufsatz von Dr. Martin Rieder, ASoK 5/2011, 186