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Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G), BGBl. I Nr. 24/2011.
Das mit in Kraft getretene LSDB-G dient primär dazu, im Hinblick auf die Öffnung des Arbeitsmarktes für Bürger aus den der EU 2004 beigetretenen osteuropäischen Mitgliedstaaten die Einhaltung des durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag festgesetzten Grundlohns zu gewährleisten. Es sind folgende neue Verpflichtungen und Kontrollen vorgesehen:
Ausländische Arbeitgeber, die in Österreich Arbeitnehmer beschäftigen bzw. hierher entsenden, müssen für die Dauer der Inlandsbeschäftigung am Einsatzort die für die Überprüfung der Grundlohngewährung notwendigen Lohnunterlagen (wie Arbeitsvertrag, Dienstzettel, Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnaufzeichnungen sowie Lohnzahlungsnachweise, z. B. Banküberweisungsbelege) in deutscher Sprache bereithalten. Bei einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung trifft diese Verpflichtung den Beschäftiger, wobei der Überlasser ihm die Lohnunterlagen bereitzustellen hat.
Für die Kontrolle des den nicht dem ASVG unterliegenden Arbeitnehmern zustehenden Grundlohns wird bei der WGKK ein eigenes Kompetenzzentrum (LSDB) eingerichtet. Dieses nimmt die Erhebungsergebnisse der Organe der...