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Entlassungswürdigkeit einer verbalen sexuellen Belästigung?
• 1. Das Auftreten einer sexuellen Belästigung im Betrieb erfordert eine angemessene Reaktion des Arbeitgebers. Welche Maßnahme angemessen ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Das Spektrum sexueller Belästigungen ist weit; dementsprechend breit ist auch das Spektrum möglicher Reaktionen. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
• 2. Sexuelle Belästigung ist ein wichtiger Grund, der den Arbeitgeber im Einzelfall zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses berechtigen kann. Als ultima ratio kann auch eine sofortige Entlassung des Belästigers gerechtfertigt sein, zum einen, um die sexuelle belästige Person nicht der Gefahr weiterer Übergriffe auszusetzen, zum anderen aber auch, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, nicht für geeignete Abhilfe gesorgt zu haben. Greift der Arbeitgeber zur Entlassung des Belästigers, dann kommt es darauf an, dass die Weiterbeschäftigung unzumutbar ist.
• 3. Die einmalige verbale Entgleisung gegenüber einem 19-jährigen weiblichen Lehrling („Du schaust aus, wie wonst 14 Tog durch gschnackselt hättst“), womit dieser „scherzhaft“ deren zerzaustes Aussehen der Haare kommentieren wollte, führt auch dann noch nicht zur Unzumutbarkeit der ...