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ASoK 5, Mai 2011, Seite 208

Verlust einer Dienstwohnung nach Ausscheiden eines Arbeitnehmers durch Betriebsübergang

1. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat i. d. R. auch die Lösung des Dienstwohnungsvertrages zur Folge, sofern zwischen dem Arbeitsverhältnis und Bestandverhältnis ein unlöslicher Zusammenhang besteht. Auf den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt es nicht an; so führt bspw. auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ungerechtfertigte Entlassung zur Beendigung des Anspruches, die Dienstwohnung im Rahmen der Erfüllung des Dienstvertrages weiter zu benützen. Der Arbeitnehmer ist allenfalls auf Schadenersatzansprüche verwiesen.

2. Bejaht man mit der Rechtsprechung die Beendigung der Überlassung der Dienstwohnung auch für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, dann hat dies für den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber infolge Betriebsüberganges zu gelten. Der neue Arbeitgeber tritt an die Stelle des alten Arbeitgebers in das Arbeitsverhältnis ein. Im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und altem Arbeitgeber kommt es – wie bei der Kündigung oder Entlassung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber – zu einer Beendigung der bisherigen Beziehung.

3. Wurde im Mietvertrag ausdrücklich das Ausscheiden des A...

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