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Ausdehnung der Lohnnebenkostenbefreiung im NeuFöG
Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2011 (AbgÄG 2011), 267/ME 24. GP.
Nach geltendem Recht gilt für Neugründer im Kalendermonat der Neugründung und den folgenden 11 Kalendermonaten eine Befreiung von der Entrichtung bestimmter Lohnabgaben (Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds samt Zuschlag, Wohnbauförderungs- und Unfallversicherungsbeitrag). Nach der geplanten Änderung soll diese Befreiung für Neugründungen nach dem durch folgende Maßnahmen ausgedehnt werden:
Hinsichtlich der Inanspruchnahme wird ein Rahmenzeitraum von drei Jahren (Kalendermonat der Neugründung und die folgenden 35 Kalendermonate) eingeräumt.
Die Begünstigung kann für einen Zeitraum von 12 Monaten in Anspruch genommen werden, wobei dieser Zeitraum den Kalendermonat der erstmaligen Beschäftigung eines Arbeitnehmers und die folgenden 11 Monate umfasst. Wird bereits vor der Neugründung ein Arbeitnehmer beschäftigt, dann beginnt der Begünstigungszeitraum mit dem Kalendermonat der Neugründung.
Innerhalb der ersten 12 Monate ab der Neugründung kann die Befreiung für alle beschäftigten Arbeitnehmer beansprucht werden. Ab dem 12. Kalendermonat, der dem S. 200 Kalendermonat der Neugründung folgt, ist die Be...