Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nochmals zu den Neuerungen im Bühnenarbeitsrecht
Urlaubsrecht – Nichtverlängerungserklärung – Gastverträge
Mit dem mit in Kraft getretenen Theaterarbeitsgesetz (TAG), BGBl. I Nr. 100/2010, erfolgte zum einen eine weitgehende Angleichung des Bühnenarbeitsrechts an das allgemeine Arbeitsvertragsrecht, zum anderen wurden spezifische Besonderheiten des Bühnenarbeitsrechts modernisiert. Im Folgenden werden die urlaubsrechtlichen Regelungen, die Änderungen beim System der Nichtverlängerungserklärung und das „Gastvertragsrecht“ dargestellt.
Urlaub
Mit § 15 TAG erfolgt unter Berücksichtigung der bestehenden urlaubsrechtlichen Besonderheiten des Bühnenarbeitsrechts eine längst überfällige Anpassung des Urlaubrechts der Mitglieder i. S. d. § 1 Abs. 1 TAG an das allgemeine Urlaubsrecht. Der Urlaubsanspruch ist nunmehr – auch i. S. einer leichteren Lesbarkeit – umfassend im TAG geregelt.
§ 15 Abs. 1 TAG legt entsprechend Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG (im Folgenden: Arbeitszeitrichtlinie) den jährlichen Urlaubsanspruch mit mindestens 24 Werktagen fest (= vier Urlaubswochen). Das bisherige Anwachsen des Urlaubsanspruchs um zwei Werktage für jedes weitere Arbeitsjahr wird beibehalten. Klargestellt wird, dass dieser Urlaubszuwachs bereits mit dem Beginn des weiteren Arbeitsjahres anfällt. Anspruchszeitraum ist das Arbeitsjahr (dies entspricht bei ganzj...