BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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Art 20 Anlageempfehlungen und Statistik
Literatur
Meyer/Veil/Rönnau (Hrsg), Handbuch zum Marktmissbrauchsrecht (2018); Oppitz, Finanzanalyse als Gegenstand des österreichischen Kapitalmarktrechts, ZVglRWiss 113 (2014) 329; Poelzig, Kapitalmarktrecht (2018); Weber, Kapitalmarktrecht (1999); Zellenberg, Die Inpflichtnahme, in Fuchs/Merli/Pöschl/Sturn/Wiederin/Wimmer (Hrsg), Staatliche Aufgaben, private Akteure II (2017) 129; Zivny, Kapitalmarktgesetz, 2. Auflage (2016).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Regelungsinhalt | |
II. | Erfasster Personenkreis | |
III. | Öffentliche Stellen | |
IV. | ESMA | |
V. | Journalistenprivileg |
I. Regelungsinhalt
1
Diese Bestimmung befasst sich mit „Anlageempfehlungen und Statistik“; im Zentrum steht die Verbreitung von Anlageempfehlungen oder anderen Informationen, durch die eine Anlagestrategie empfohlen oder vorgeschlagen wird (Abs 1). Damit wird insb die Tätigkeit von Finanzanalysten angesprochen.
2
Abs 3 ermächtigt die ESMA zur Ausarbeitung technischer Durchführungsstandards; hinzuweisen ist auf die DelVO 958/2016 vom .
II. Erfasster Personenkreis
3
Abs 1 spricht von Personen, die Anlageempfehlungen oder andere Informationen, durch die eine Anlagestrategie empfohlen oder vorgeschlagen w...