BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Art 15 Verbot der Marktmanipulation
Literatur
Birklbauer/Hilf/Konopatsch/Messner/Schwaighofer/Seiler/Tipold, StGB – Praxiskommentar (2018); Ketzer/Pauer, Die wesentlichen Neuerungen der geplanten Verordnung und Richtlinie der Kommission zu Insiderhandel und Marktmanipulation: mit Anmerkungen aus rechtsstaatlicher Perspektive, ÖBA 2014, 162; Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht, 10. Auflage (2014); Raschauer N./Wessely (Hrsg), Verwaltungsstrafgesetz, 2. Auflage (2016); Schmied, Der Tatbestand der Marktmanipulation in der Judikatur des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien, FS B. Raschauer (2013) 491.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Regelungsinhalt | ||
II. | Abgrenzungsfragen | ||
A. | Versuch | ||
B. | Versuchskonstellationen | ||
III. | Die Bestrafung des Versuchs | ||
IV. | Rücktritt vom Versuch |
I. Regelungsinhalt
1
In dieser kurzen Verordnungsbestimmung wird klargestellt, dass nicht nur das vollendete Delikt der Marktmanipulation, sondern auch „der Versuch hierzu“ zu ahnden ist. Nach dem 4. ErwG müsse
„ein einheitlicherer und stärkerer Rahmen geschaffen werden, um die Marktintegrität zu wahren, potenzieller Aufsichtsarbitrage vorzubeugen, Rechenschaftspflicht bei Manipulationsversuchen vorzusehen und den...