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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Art 13 Zulässige Marktpraxis

Susanne Kalss

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundlagen
17
II.
Anwendungsbereich
8, 9
III.
Konkretes Verhalten
10, 11
IV.
Zulässige Marktpraxis
1218
V.
Bisherige Marktpraxis der FMA

I. Grundlagen

1

Art 13 statuiert die Ausnahmeregelung von der verbotenen Marktmanipulation, sofern legitime Gründe für das Handeln und eine zulässige Marktpraxis bestehen und das Handeln in Einklang mit dieser Marktpraxis steht. Das Bestehen der von der zuständigen Behörde – in Österreich von der FMA – festgelegten Marktpraxis ist zentrales Element. Die Bestimmung legt daher die materiellen Kriterien und das Prozedere für die Festlegung einer Marktpraxis fest.

2

Der Zweck der Regelung liegt in der Einschränkung des weitgefassten Tatbestands des Verbots der Kursmanipulation gem Art 12 Abs 1 lit a MAR. Damit sollen bestimmte Verhaltensweisen trotz ihrer potenziell manipulativen Wirkung mit den Strukturen, Mechanismen und Funktionsbedingungen des betreffenden Marktes vereinbar sein und als zulässig und angemessen qualifiziert werden. Nicht erfasst werden die Vorspiegelung falscher Tatsachen und sonstiger Informationen oder die Verwendung sonstiger Formen der ...

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