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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Art 6 Ausnahme für Maßnahmen im Rahmen der Geldpolitik, der Staatsschuldenverwaltung und der Klimapolitik

Susanne Kalss

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundlagen
1
II.
Geld- und Wechselpolitik – Staatsschuldenverwaltung
2, 3
III.
Staatsschuldenverwaltung – Kommission
4, 5
IV.
Mobilisierung von finanziellen Mitteln und finanzielle Unterstützung
6
V.
Klimapolitik, Agrarpolitik, Fischereipolitik
7
VI.
Allgemeine Fragen
8, 9

I. Grundlagen

1

Einzelne klar aufgelistete Tätigkeiten, die von bestimmten Rechtsträgern ausgeübt werden, werden von der Anwendung der MAR ausgenommen. Die Bestimmung kombiniert jeweils unterschiedliche Rechtsträger mit verschiedenen Tätigkeiten. Die Bestimmung sieht weitreichende Ausnahmen von der MAR vor, um bestimmte, im öffentlichen Interesse liegende Maßnahmen zu ermöglichen. Selbst wenn diese Interessen als solche anzuerkennen sind, so läuft die Bestimmung dennoch den Schutzzwecken der Verhinderung von Marktmissbrauch diametral zuwider.

II. Geld- und Wechselpolitik – Staatsschuldenverwaltung

2

In Abs 2 werden die Träger hoheitlicher Gewalt – für die einzelnen Tätigkeiten – abschließend aufgelistet, die bestimmte Tätigkeiten ausführen dürfen. Dies sind die ...

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