Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Art 5 Ausnahmen für Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen

Susanne Kalss

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/1052 DER KOMMISSION

vom

zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen

KAPITEL I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

a)

„programmiertes Rückkaufprogramm“ ist ein Rückkaufprogramm, bei dessen Bekanntgabe Termine und Volumen der Aktien, die während der Laufzeit des Programms gehandelt werden sollen, festgelegt werden;

b)

„angemessene Bekanntgabe“ ist die Veröffentlichung von Informationen in einer Art und Weise, die der Öffentlichkeit einen schnellen Zugriff darauf und eine vollständige, korrekte und rechtzeitige Bewertung dieser Informationen nach Maßgabe der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1055 der Kommission ermöglicht, und gegebenenfalls unter Verwendung des amtlich bestellten Systems gemäß Artikel 21 der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates;

c)

„Bieter“ ist der Vorbesitzer oder Emittent der Wertpapiere;

d)

„Zuteilung“ ist das Verfahr...

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