BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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Art 4 Meldungen und Liste der Finanzinstrumente
Literatur
Canaris/Habersack/Schäfer C. (Hrsg), Handelsgesetzbuch – Großkommentar, 5. Auflage (2008 ff), begründet von Staub; Kalss/Oppitz/Zollner, Kapitalmarktrecht, 2. Auflage (2015); Moloney, EU Securities and Financial Markets Regulation, 3. Auflage (2014).
Übersicht der Kommentierung
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I. Meldepflicht
1
Ein wesentl Ziel der MAR ist es, die Transparenz auf den Finanzmärkten zu erhöhen. Das soll mit der Liste im neu geschaffenen Art 4 MAR erreicht werden, die ausführl Angaben zu allen FI enthält, die im EU-Raum gehandelt werden, zum Handel zugelassen sind oder für die ein Antrag auf Zulassung zu einem Handelsplatz gestellt wurde. Dieselbe InfoPflicht besteht auch für den Fall der Erlöschung der Zulassung eines FI.
2
Die Informationen, die diese Liste enthält, sind in Abs 3 festgelegt.
3
Umfasst v der Meldepflicht sind FI iSd Anwendungsbereiches der MAR (Art 2). Da Art 4 sich explizit nur auf die auf Handelsplätzen zugelassenen/zuzulassenden bzw gehandelten FI bezieht, sind daher all jene FI nicht v dieser Bestimmung erfasst, die außerhalb v geregelten Märkten, MTF oder OTF gehandelt werden, auch wenn sie eine...