BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 189
Literatur
Lewisch/Fister/Weilguni, VStG2 (2017); Oppitz, Die börsegesetzlichen Marktmanipulationstatbestände im Licht des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots, ÖBA 2009, 171; Raschauer B., Allgemeines Verwaltungsrecht5 (2017); Raschauer N./Wessely, VStG2 (2016); Zahradnik/Zosis, Zur Verwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe im WAG 2007 – Entscheidungsbesprechung zu ÖBA 2014, 84.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Regelungsinhalt | ||
II. | Die Tatbestände im Einzelnen | ||
A. | Intermediäre | ||
B. | Institutionelle Anleger | ||
C. | Vermögensverwalter | ||
D. | Stimmrechtsberater | ||
III. | Strafdrohung |
I. Regelungsinhalt
1
Die vorliegende durch BGBl I 2019/64 eingefügte Bestimmung enthält Verwaltungsstraftatbestände im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zur Umsetzung der AktionärsrechteRL.
2
Die Z 1 bis 4 treten erst mit in Kraft (§ 194 Abs 5).
3
Verwaltungsstrafbehörde ist jeweils die FMA.
II. Die Tatbestände im Einzelnen
A. Intermediäre
4
Die Z 1 bis 5 der vorliegenden Bestimmung haben primär „Intermediäre“ zum Gegenstand; Z 2 und 3 betreffen auch die „Gesellschaft“; Z 4 ist auch an den „Empfänger einer Stimmabgabe oder einer Bestätigung einer Stimmabgabe“ adressiert.
5
Z 1 – Informationsübe...