BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 184 Informationen über die Durchführung
Übersicht der Kommentierung
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I. Regelungsinhalt
1
In Umsetzung von Art 1 Z 3 der Richtlinie (Art 3f SRD) legt das Gesetz Unterrichtungspflichten der FMA gegenüber der Kommission fest.
2
Nicht umgesetzt wurde Art 3 f Abs 2 SRD, nach dem sich diese Bestimmung an die Kommission unmittelbar richtet.
3
II. Informationspflicht
Die Informationspflicht der FMA gegenüber der Kommission besteht im Hinblick auf „wesentliche praktische Schwierigkeiten“ bei der Durchsetzung der Bestimmungen des 2. Abschnitts oder deren Nichteinhaltung durch Intermediäre aus der Union oder Drittländern.
4
Diese Informationspflicht ist im Zusammenhalt mit Art 3f Abs 2 SRD zu sehen, wonach die Kommission in Zusammenarbeit mit der ESMA und der EBA dem europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung des Kapitels 1a (Identifizierung der Aktionäre, Übermittlung von Informationen und Erleichterung der Ausübung von Aktionärsrechten) der SRD vorzulegen hat, einschließlich seiner Wirksamkeit sowie Schwierigkeiten bei der praktischen Anwendung und Durchsetzung. Dabei berücksichtigt die Kommission einschlägige Marktentwicklungen au...