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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

Print-ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 183 Intermediäre aus Drittländern

Susanne Kalss/Martin Oppitz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Regelungsinhalt
1
II.
Einzelfragen
24

I. Regelungsinhalt

1

§ 183 enthält eine Sonderregelung für Intermediäre aus Drittländern, die weder ihren Sitz noch ihre Hauptverwaltung in der EU haben; diese Regelung gilt für Dienstleistungen nach § 177 Abs 4, sohin „Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien von Gesellschaften […], die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben und deren Aktien zum Handel auf einem in einem Mitgliedstaat gelegenen oder dort betriebenen geregelten Markt zugelassen sind.“

II. Einzelfragen

2

Der Intermediärsbegriff nach § 178 Z 1 schließt die Erbringung einschlägiger Dienstleistungen durch Unternehmen, die ihren Sitz bzw die Hauptverwaltung außerhalb der EU haben, nicht aus.

3

Die einschlägigen Dienstleistungen weisen Inlandsbezug auf, nachdem sie an Hauptversammlungen von Gesellschaften anknüpfen, die ihren Sitz im Inland haben und deren Aktien zum Handel an einem in einem Mi...

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