Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 182 Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz der Kosten

Susanne Kalss/Martin Oppitz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Regelungsinhalt
14
II.
Offenlegung von Entgelten (Abs 1)
57
III.
Nichtdiskriminierung und Angemessenheitsgebot (Abs 2)
A.
Nichtdiskriminierung
810
B.
Angemessenheit
11, 12
IV.
Sanktionen
13, 14

I.  Regelungsinhalt

1

§ 182 enthält eine die Intermediäre in die Pflicht nehmende Transparenzregelung für Entgelte (Abs 1), gefolgt von einem Nichtdiskriminierungs- und einem Verhältnismäßigkeitsgebot (Abs 2).

2

Die Entgeltregelung bezieht sich auf den vorliegenden zweiten Abschnitt (§§ 179 bis 184); die zugrundeliegende Dienstleistung der Intermediäre (zur Definition § 178 Z 1) liegt somit in:

  • der Übermittlung von Informationen über die Identität von Aktionären an die Gesellschaft (§ 179 Abs 2);

  • der Weiterleitung dieser Informationen auch in einer Kette von Intermediären (§ 179 Abs 3);

  • der Speicherung personenbezogener Daten der Aktionäre (§ 179 Abs 4);

  • der Übermittlung von Informationen an Aktionäre oder an von Aktionären benannte Dritte ...

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