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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 182 Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz der Kosten

Susanne Kalss/Martin Oppitz

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Regelungsinhalt
14
II.
Offenlegung von Entgelten (Abs 1)
57
III.
Nichtdiskriminierung und Angemessenheitsgebot (Abs 2)
A.
Nichtdiskriminierung
810
B.
Angemessenheit
11, 12
IV.
Sanktionen
13, 14

I. Regelungsinhalt

1

§ 182 enthält eine die Intermediäre in die Pflicht nehmende Transparenzregelung für Entgelte (Abs 1), gefolgt von einem Nichtdiskriminierungs- und einem Verhältnismäßigkeitsgebot (Abs 2).

2

Die Entgeltregelung bezieht sich auf den vorliegenden zweiten Abschnitt (§§ 179 bis 184); die zugrundeliegende Dienstleistung der Intermediäre (zur Definition § 178 Z 1) liegt somit in:

  • der Übermittlung von Informationen über die Identität von Aktionären an die Gesellschaft (§ 179 Abs 2);

  • der Weiterleitung dieser Informationen auch in einer Kette von Intermediären (§ 179 Abs 3);

  • der Speicherung personenbezogener Daten der Aktionäre (§ 179 Abs 4);

  • der Übermittlung von Informationen an Aktionäre oder an von Aktionären benannte Dritte (...

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