Suchen Hilfe
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

Print-ISBN: 978-3-7073-3093-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 166 Sonderzuständigkeit des Landesgerichts für Strafsachen Wien

Robert Kert/Norbert Wess

1

§ 166 stellt eine lex specialis zu § 36 Abs 3 StPO dar und regelt die örtliche Zuständigkeit des Gerichts im Hauptverfahren wegen Straftaten nach § 163 und 164. § 166 entspricht dabei grds der Vorgängerbestimmung in § 48p BörseG 1989 idF BGBl I 2016/76. Die noch in § 48h BörseG 1989 idF BGBl I 2007/107 vorgesehene Schöffenzuständigkeit wurde bereits mit BGBl I 2016/76 beseitigt.

2

Nach § 166 ist in Strafverfahren wegen Insidergeschäften und Offenlegungen gem § 163 und Marktmanipulation gem § 164 im Hauptverfahren das Landesgericht für Strafsachen Wien zuständig.

3

Die Bestimmungen in der StPO hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit im Ermittlungsverfahren werden hingegen durch § 166 grundsätzlich nicht berührt. Allerdings besteht gem § 20a Abs 1 Z 6 StPO für Straftaten nach dem BörseG eine Sonderzuständigkeit der WKStA. Diese führt im Ermittlungsverfahren wegen § 163, 164 dazu, dass gem § 36 Abs 1 StPO immer der Einzelrichter desLandesgerichts für Strafsachen Wien zuständig ist.

Daten werden geladen...
Feedback

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden