BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 156 Strafbarkeit juristischer Personen
Literatur
Lewisch in Lewisch ea, VStG2 § 9; Lewisch/Parker, Strafbarkeit der juristischen Person (2001); Moos, Die Strafbarkeit juristischer Personen und der Schuldgrundsatz, RZ 2004, 98; Raschauer N. in Laurer/Schütz M./Kammel/Ratka, BWG4 § 99d.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einleitung | ||
II. | Regelungsinhalt | ||
A. | Persönlicher Anwendungsbereich | ||
B. | Voraussetzungen der Strafbarkeit (Abs 1 u Abs 2) | ||
C. | Strafrahmen (Abs 3 u Abs 4) | ||
III. | Verjährung |
I. Einleitung
1
§ 156 ermächtigt die FMA, unter den in Abs 1 bis 3 normierten Vorauss, Geldbußen („Geldstrafen“) gegen jurP zu verhängen. Die Strafbarkeit der jurP besteht neben jener der natP gem § 9 VStG.
2
Die Verantwortlichkeit der jurP folgt dem Gedanken des Organisationsverschuldens, wonach die jurP für (fremdes) Fehlverhalten ihr zurechenbarer natP einzustehen hat. Sachlich begründet ist die Zurechnung damit (und auch nur soweit gerechtfertigt), dass die der jurP zugerechneten Handlungen und Unterlassungen durch ihre Akteure innerhalb gemeinsamer Interessen- und Einflusssphäre liegen. Das verfassungsrechtliche Schuldprinzip (keine Strafe ohne Schuld) findet auf jurP dem Grunde nach keine Anwendung.
3
§ 156 ...