BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 13 Direkter elektronischer Zugang
Literatur
ESMA, Questions and Answers on MiFID II and MiFIR Market Structures Topics in der Fassung vom , ESMA70-872942901-38.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einleitung | ||
II. | Normadressaten | ||
III. | Anforderungen an Handelsplätze | ||
A. | Frage der Zulässigkeit der Bereitstellung eines direkten elektronischen Zugangs | ||
B. | Bedingungen bei Zulassung der Bereitstellung eines direkten elektronischen Zugangs | ||
IV. | Anforderungen an DEA-Bereitsteller |
I. Einleitung
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Der Begriff „Direkter Elektronischer Zugang ist in § 1 Z 58 WAG 2018 definiert: Demnach ist „Direkter Elektronischer Zugang“ eine Regelung, in deren Rahmen ein Mitglied, ein Teilnehmer oder ein Kunde eines Handelsplatzes einer anderen Person die Nutzung seines Handelscodes gestattet, damit diese Person Aufträge in Bezug auf Finanzinstrumente elektronisch direkt an den Handelsplatz übermitteln kann, einschließl Vereinbarungen, die die Nutzung der Infrastruktur des Mitglieds, des Teilnehmers oder des Kunden oder eines Verbindungssystems des Mitglieds, des Teilnehmers oder des Kunden durch diese Person zur Übermittlung von Aufträgen (direkter Marktzugang) beinhalten, sowie diejenigen Vereinbaru...