BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 153 Befugnisse der zuständigen Behörde
Literatur
Geth, Aufsichtsrechtliche Mitwirkungspflichten und nemo tenetur, in Emmenegger (Hrsg), Banken zwischen Strafrecht und Aufsichtsrecht (2014) 141; Grof, Die verfassungsmäßige Garantie der Unschuldsvermutung und des Grundrechts, schweigen zu dürfen (nemo tenetur), im Rahmen der Beweiswürdigung im Verwaltungsstrafverfahren, ZUV aktuell 2012, 10; ders, Die Trennung zwischen Justiz- und Verwaltungsstrafrecht aus national- und europarechtlichem Blickwinkel (2017); Kalss/Oelkers, Öffentliche Bekanntgabe – Ein wirksames Aufsichtsinstrument im Kapitalmarktrecht? ÖBA 2009, 121; Kalss/Oppitz, Insiderhandel und Kursmanipulation – Sanktionen, RdW 2011, 575; Nimmervoll, Beschluss und Beschwerde in der StPO (2011); Oppitz, Kriminalisierung der Marktmanipulation? in Lewisch (Hrsg), Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit 12 (2012) 29; Raschauer N., Das neugestaltete strafprozessuale Insiderverfahren, ÖBA 2005, 379; ders, Finanzmarktaufsicht an den Grenzen des Rechtsstaats – Anmerkungen zur Anwendbarkeit der Garantie „nemo tenetur se ipsum accusare“ in Ermittlungsverfahren der FMA, ÖBA 2013, 407; Reiter, Das Recht zu schweigen und sich nicht s...