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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 147

Michael Rohregger

Übersicht


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I.
Siehe § 112 Abs 1
1, 2

I. Siehe § 112 Abs 1

1

Die Bestimmung des § 147 ist ident mit ihrer Vorgängerbestimmung, § 96a Abs 2 BörseG 1989, welche bereits durch BGBl I 1998/11 in das BörseG 1989 eingefügt wurde.

2

Diese Bestimmung ist im BörseG 2018 an drei Stellen wortgleich enthalten; im ersten Hauptstück in § 112 Abs 1, im zweiten Hauptstück in § 147 und im dritten Hauptstück in § 174 Abs 1. Es wird daher auf die Kommentierung zu § 112 Abs 1 verwiesen.

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