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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 135 Zusätzliche Angaben

Ulrich Edelmann/Martin Winner

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Einleitung
14
II.
Veröffentlichung der Gesamtstimmrechtsanzahl (Abs 1)
A.
Tatbestand
511
B.
Übermittlung an FMA, Börse & Speicherung
C.
Sanktionsregime
III.
Veröffentlichung von Beteiligungsmeldungen (Abs 2)
A.
Einleitung
B.
Veröffentlichung erhaltener Meldungen von Aktionären
1518
C.
Inhalt der Veröffentlichung
19, 20
D.
Frist
E.
Form und Sprache der Veröffentlichung
2224
F.
Interne Zuständigkeit zur Veröffentlichung
G.
Übermittlung an FMA, Börse & Speicherung
H.
Sanktionsregime bei Verstößen
2729
IV.
Erwerb und Veräußerung eigener Aktien (Abs 3)
A.
Einleitung
B.
Gegenstand der Veröffentlichungspflicht
3136
C.
Frist und Meldungsinhalt
37, 38
D.
Sanktionsregime bei Verstößen
3941

I. Einleitung

1

§ 135 regelt drei völlig unterschiedliche Themenbereiche, die sich in der Überschrift der Bestimmung „Zusätzl Angaben“ nur begrenzt wiederfinden: In Abs 1 die Veröff der Gesamtstimmrechtszahl (Rz 5 ff), in Abs 2 die Veröff der BetMeldung (Rz 14 ff) und in Abs 3 die Meldung des Erwerbs und der Veräußerung eigener Aktien (Rz 30 ff).

2

Bereits die Stammfassung des BörseG 1989 enthielt die Verpflichtung der Ges, das Publikum v der erhaltenen Bet...

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