BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 128 Bericht über Zahlungen, die an staatliche Stellen geleistet werden
Literatur
Frank/Leyrer, Ein neues Berichtselement – Der Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen, RWZ 2016, 383.
S auch bei § 124 BörseG.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung | |
II. | Anwendungsbereich | |
III. | Berichtsinhalt | |
IV. | Veröffentlichungsmodalitäten |
I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung
1
§ 128 entspricht § 89 BörseG 1989 idF BGBl I 2015/98. Die BörseG-Novelle 2015 hat damit Art 6 Änderungs-RL umgesetzt, der wiederum anknüpfend an die Art 41–46 Bilanz-RL (RL 2013/34/EU) ein neues Berichtsformat eingeführt hat. Vorgesehen ist die Pflicht zur Berichterstattung über Zahlungen von Unternehmen, die in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind oder Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben. Hintergrund dieser Berichtspflicht ist das Ziel, die staatl Good Governance zu stärken und die Korruptionsbekämpfung vor allem in rohstoffreichen Staaten zu unterstützen. Durch die Offenlegung von Zahlungen an staatl Stellen soll Dritten die Möglichkeit gegeben werden, den Umgang der Staaten mit Zahlungen zu kontrollieren und mögl Korruptionsfälle aufzudecken. Vorbild für die Regelungen in der Bilanz-RL ist der US-...