BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 127 Berichtsinhalt in Sonderfällen
Anlage zu § 127 Abs 2 BörseG – Zwischenberichtsschema für Kreditinstitute
Aktiva
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind
Forderungen an Kreditinstitute
Forderungen an Kunden
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Beteiligungen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Übrige Aktiva Bilanzsumme
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Spareinlagen
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbriefte Verbindlichkeiten
Rückstellungen
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG
Instrumente ohne Stimmrecht gemäß § 26a BWG
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Haftrücklage
Übrige Passiva Bilanzsumme
Posten unter der Bilanz
Eventualverbindlichkeiten
darunter:
Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestel...