Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 126

Philipp Fidler/Martin Winner

Übersicht der Kommentierung


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I.
Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung
1
II.
Keine verpflichtenden Quartalsberichte
2
III.
Ermächtigung an das Börseunternehmen
35

I.  Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung

1

§ 126 entspricht § 87 Abs 6 BörseG 1989 idF BGBl I 2015/98. Mit der Umsetzung der Änderungs-RL hat der europ Gesetzgeber die verpflichtende quartalsweise Berichterstattung abgeschafft (s § 124 Rz 8). Grund dafür waren einerseits der erhebl Kosten- und Verwaltungsaufwand für (kleinere) Emit; andererseits sah der europ Gesetzgeber darin einen Anreiz zu kurzfristigem Ergebnisdenken der Emit („short-termism“).

II. Keine verpflichtenden Quartalsberichte

2

Aufgrund des vollharmonisierenden Charakters des europ Transparenzregimes ist eine nat Aufrechterhaltung dieser Berichtsformate nur in Ausnahmefällen mögl (Art 3 Abs 1a Transparenz-RL). Davon hat der ö Gesetzgeber bislang keinen Gebrauch gemacht. Europarechtl zul ist aber, dass das (private) BörseUnt vom Emit verlangt, in einigen oder allen Marktsegmenten zusätzl regelmäßige Finanzinformationen zu veröffentlichen (vgl ErwGr 5 letzter S der Änderungs-RL). Im Kommissionsentwurf war noch str, ob sich Emit ggü dem BörseUnt zur Veröff von ...

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