BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 125 Zwischenberichte
Literatur
S bei § 124.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung | |||
II. | Halbjahresfinanzbericht | |||
A. | Anwendungsbereich | |||
B. | Zeitpunkt der Veröffentlichung | |||
C. | Veröffentlichungsmodalitäten | |||
D. | Inhalt | |||
1. | Verkürzter Abschluss (Abs 2) | |||
2. | Halbjahreslagebericht (Abs 4) | |||
3. | Bilanzeid (Abs 1 Z 3) | |||
E. | Prüfung und prüferische Durchsicht (Abs 3) | |||
1. | Grundlagen | |||
2. | Vergleich prüferische Durchsicht – Abschlussprüfung | |||
III. | Sanktionen | |||
IV. | Verordnungsermächtigung der FMA (Abs 5) |
I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung
1
Die Pflicht zur Veröff von Halbjahresberichten normierte bereits § 87 der Stammfassung des BörseG 1989. Unionsrechtl Grundlage war die Zwischenberichts-RL, die später in der EU-Börsezulassungs-RL konsolidiert wurde (s bereits § 124 Rz 6). Der europ Gesetzgeber konnte dabei auf keine aus dem Bilanzrecht bereits bekannten Berichtsformate zurückgreifen, weshalb die Zwischenberichts-RL neben der Veröffentlichungspflicht auch inhaltl Vorgaben für diese Berichte enthielt.
2
Die Transparenz-RL hat die alten Regeln aufgehoben und mit dem Halbjahresfinanzbericht in Art 5 ein neues Berichtsformat geschaffen, für dessen Inhalt der europ Gesetzgeber wiederum auf d...