BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 11 Algorithmischer Handel
Literatur
ESMA, Final Report Draft Regulatory and Implementing Technical Standards MiFID II/MiFIR vom , ESMA/2015/1464.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einleitung | ||
II. | Systeme, Verfahren und Vorkehrungen zur Verhinderung marktstörender Handelsbedingungen | ||
III. | Tests der Mitglieder bzw Teilnehmer von Handelsplätzen | ||
A. | Tests von Algorithmen | ||
B. | Konformitätstests | ||
IV. | Kennzeichnung von Algorithmen |
I. Einleitung
1
§ 11 legt Maßnahmen fest, die Börseunternehmen zu treffen haben, um marktstörende Handelsbedingungen iZm algorithmischen Handelssystemen zu vermeiden und zu kontrollieren.
2
Damit wird Art 48 Abs 6 und 10 MiFID II umgesetzt. Es werden damit Regelungen zum algorithmischen Handel und zum Hochfrequenzhandel eingeführt, womit den besonderen Risiken des algorithmischen Handels, insb des Hochfrequenzhandels entgegengewirkt werden. Sie dienen der Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen in diesem Bereich. Dabei handelt es sich um Regelungen, welche mögl Maßnahmen seitens des Börseunternehmens betreffen, die die Stabilität und Integrität des Marktes gewährleisten und Risiken eingrenzen sollen, ohne dabei den Handel mittels algorithmischer Progra...