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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 122 Sprach- und Drittlandsregelung

Alexander Russ

Übersicht der Kommentierung


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I.
Einleitung
1
II.
Sprachregelung
A.
Allgemein
2, 3
B.
Herkunfts-MS und Zulassung in Österreich
4, 5
C.
Herkunfts-MS und Zulassung in Österreich sowie Zulassung in anderen MS
6
D.
Zulassung in Aufnahmemitgliedstaaten nicht aber in Herkunfts-MS
7
E.
Zulassungsantragsteller
8
F.
Mitteilungspflichtige aufgrund bedeutender Beteiligungen
9
G.
Mindeststückelung von 100.000 EUR
10, 11
III.
Drittlandsregelungen
A.
Allgemein
B.
Reichweite der Ausnahmen für Drittland-Emittenten
13, 14
C.
Gleichwertigkeit
1.
Durchführungsmaßnahmen der Europäischen Kommission
1517
2.
Transparenzverordnung der FMA (TransV 2018)
18, 19

I. Einleitung

1

§ 122 regelt, in welcher Sprache vorgeschriebene Informationen erstellt und veröffentlicht werden müssen (Sprachregelung; Abs 1 bis 6). Ferner behandelt die Bestimmung gleichwertige Informationen von Emittenten aus Drittländern (Drittlandsregelungen; Abs 7 bis 10).

II. Sprachregelung

A. Allgemein

2

Aus § 122 lässt sich das allgemeine Regelungsziel ableiten, dass vorgeschriebene Informationen nach § 1...

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