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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 117

Michael Rohregger/Charlotte Pechhacker

Übersicht der Kommentierung


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I.
Regelungsgegenstand
1
II.
Kontinuitätsbestimmungen
24
III.
Übergangsbestimmungen
57
IV.
Überstellung von Finanzinstrumenten u Emissionsprogrammen in den Amtlichen Handel (Z 9)
811

I. Regelungsgegenstand

1

§ 117 sieht Übergangs- und Kontinuitätsbestimmungen vor, die zum Großteil bereits in § 96 BörseG 1989 enthalten waren.

II. Kontinuitätsbestimmungen

2

Durch die Normierung von Kontinuitätsbestimmungen wird sichergestellt, dass gewisse bestehende Rechtsverhältnisse oder Rechtsvorschriften durch Änderungen des BörseG nicht berührt werden; so hinsichtl der Zulassung als Börsemitglied oder als Börsebesucher nach Auflösung der Wiener Börsekammer (Z 1), der Zulassung von Verkehrsgegenständen zu einer Handelsart (Z 2), der bereits an einer ö Wertpapier- oder allgemeinen Warenbörse bestellten Sensale (Z 3, Z 4), der Veröffentlichungsverordnung 2002, BGBl II 2002/112, die als Verordnung der FMA weiter gilt, oder der im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl I 2001/97 aufrechten Berechtigungen, die unabh von Konzessions- und Bewilligungserfordernissen nach dem BörseG idF BGBl I 2017/107 fortgelten (Z 5).

3

Die Z 6-8 dienen der Rechtssicherheit...

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