BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 111 Rechtsschutz gegen Veröffentlichungen der FMA
Literatur
Adler/Fister, Die Verhaltensbeschwerde. Zum Beschwerdetypus des Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG, ecolex 2014, 763; Brandl/Saria, WAG3; Dellinger, BWG9; Dohr/Pollirer/Weiss/Knyrim, DSG2; Dollenz, Neuerungen der Beteiligungspublizität nach der BörseG-Novelle 2015, ÖBA 2016, 428; Gruber/Raschauer, WAG (2009); Hengstschläger/Leeb, AVG5; Holoubek/Lienbacher, GRC-Kommentar (2014); Laurer/Schütz M. /Kammel/Ratka, BWG4.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Regelungsgegenstand | ||
II. | Beantragung einer Überprüfung | ||
III. | Gegenstand der Überprüfung | ||
A. | Überprüfung der ursprünglichen Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung | ||
B. | Überprüfung einer ursprünglich rechtmäßig erfolgten Veröffentlichung bei nachträglicher Änderung der Umstände | ||
IV. | Bekanntmachung der Überprüfung | ||
V. | Erledigung des Überprüfungsverfahrens | ||
VI. | Folgen der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Veröffentlichung |
I. Regelungsgegenstand
1
Dem von einer Veröffentlichung gem § 93 Abs 2 Z 19 oder § 110 Betroffenen kommt die Möglichkeit zu, die durch die FMA vorgenommene Bekanntmachung in einem mit Bescheid zu erledigenden Verfahren überprüfen zu lassen. Vorauss ist somit, dass die Veröffentlichung bereits geschehen ist.
Bei dem Überprüfungsverfahren nach § 111 handelt es sich um einen