BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 108 Strafbestimmung betreffend juristische Personen
Literatur
Dellinger, BWG9; Heidinger, Kritisches zum Sanktionensystem der börserechtlichen Transparenzvorschriften, ZFR 2016, 115; Laurer/Schütz M./Kammel/Ratka, BWG4; Lewisch (Hrsg), Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit 2015; Lewisch/Fister/Weilguni, VStG2; Steininger, Verbandsverantwortlichkeitsgesetz – Kommentar (2006); Wilfling, Praxishandbuch Börserecht (2017).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einleitung | ||
II. | Persönlicher Anwendungsbereich | ||
III. | Strafbarkeit juristischer Personen | ||
A. | Verantwortlichkeit wegen Verstößen von Führungspersonen (Abs 1) | ||
B. | Verantwortlichkeit wegen mangelnder Überwachung und Kontrolle (Abs 2) | ||
IV. | Verantwortlichkeit der handelnden natürlichen Person | ||
V. | Absehen von der Bestrafung der natürlichen Person | ||
VI. | Strafdrohung und Verfolgungsverjährung |
I. Einleitung
1
§ 108 ermächtigt die FMA, unter bestimmten Vorauss Geldstrafen gegen jurP zu verhängen. Ausweislich der Mat ermöglicht die Regelung neben dem Konzept der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für natP nach § 9 VStG auch eine unmittelbare Verantwortlichkeit und Sanktionierung von jurP.
2
Die gegenständliche Regelung setzt Art 70 Abs 6 lit f MiFID II um und entspricht...