Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 106

Michael Rohregger/Charlotte Pechhacker

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Regelungsinhalt
15

I. Regelungsinhalt

1

Art 70 MiFID II verpflichtet die MS, verwaltungsrechtliche Sanktionen und Maßnahmen bei Verstößen gegen diese RL oder die MiFIR und gegen die zur Umsetzung dieser RL und der MiFIR erlassenen einzelstaatlichen Vorschriften vorzusehen. Den MS kommt sohin diesbezüglich kein Gestaltungsspielraum zu.

2

§ 106 setzt (ebenso wie § 105 sowie die §§ 108, 109 bzgl Art 70 Abs 6 lit f MiFID II) diese neuen Strafbestimmungen des Art 70 MiFID II um und beinhaltet eine Vielzahl von Straftatbeständen. Zwar richten sich die meisten an Börseunternehmen (s die Strafbarkeit der jurP in § 108), jedoch finden sich auch einige, die das Verhalten von Börsebesuchern, Börsemitgliedern oder sonstigen natP sanktionieren (s die verwiesenen Bestimmungen).

3

Hinsichtl der einzelnen Verwaltungsstraftatbestände kann auf die diesbezügliche Kommentierung verwiesen werden. Der Grad des Verschuldens bestimmt sich nach § 5 VStG.

4

Ein Verstoß gegen die in § 106 genannten Verwaltungstatbestände ist mit einer Geldstrafe bis zu fünf Mio € oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen Nutzens (soweit sich dieser beziffer...

Daten werden geladen...