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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 98 Börsekommissäre

Martin Oppitz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Regelungsinhalt
1
II.
Bestellung
24
III.
Teilnahme an Hauptversammlungen und Gremialsitzungen
510
IV.
Umlaufbeschlüsse
V.
Mitteilungspflicht
VI.
Vergütung
VII.
Einsichtnahmerecht

I. Regelungsinhalt

1

Diese Norm regelt – sowohl für Wertpapier- als auch für allgemeine Warenbörsen – die Bestellung und das Tätigkeitsspektrum von Börsekommissären; die Börsekommissäre agieren als „verlängerter Arm“ der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Als spezielle Ausprägung des Staatskommissärs begleitet das Institut des Börsekommissärs das ö Börseverwaltungsrecht von Beginn an. Die Rechtsstellung der Börsekommissäre entspricht jener der Staatskommissäre gem § 76 BWG.

II. Bestellung

2

Vorgesehen ist jeweils eine ministerielle Bestellung; im Fall der Wertpapierbörsen fallen daher die Bestellungsbehörde (BMF) und die weisungsberechtigte Aufsichtsbehörde (FMA) auseinander. Zu bestellen ist auch die erforderliche Anzahl von Stellvertretern. Die Bestellung erfolgt bescheidförmig. Eine...

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