BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 93 Überwachungsbefugnisse der FMA
Literatur
Oppitz, Kapitalmarktaufsicht (2017); Thaler, Sanktionen bei Marktmissbrauch (2014).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Regelungsinhalt | |
II. | Aufsichtsziele (Abs 1) | |
III. | Aufsichtsinstrumente (Abs 2–5) | |
IV. | Zwangsmaßnahmen (Abs 6, 7) | |
V. | Sonstige Vorschriften (Abs 8–10) |
I. Regelungsinhalt
1
Diese Bestimmung befasst sich mit Überwachungsbefugnissen der FMA und enthält einen Katalog klassischer Aufsichtsinstrumente in verschiedener Intensität.
II. Aufsichtsziele (Abs 1)
2
Abs 1 verpflichtet die FMA zur Durchführung von Untersuchungen und Ergreifung von Maßnahmen im Hinblick auf einen dreiteiligen Katalog von Zielen.
3
Einleitend ist die „Ordnungsmäßigkeit und Fairness des Handels“ mit Instrumenten genannt, die auf dem geregelten Markt eines MS zugelassen sind (Abs 1 Z 1).
4
Bei den in Abs 1 Z 2 erwähnten „Geboten“ iSv Art 3 Z 2 der Verordnung (EU) Nr 1031/2010 geht es um Angebote in einer Versteigerung mit dem Ziel, eine gegebene Menge Zertifikate zu einem genannten Preis zu erwerben. Art 59 dieser Verordnung enthält Verhaltensregeln für andere Personen, die gem Art 18 Abs 1 lit b und c und Art 18 Abs 2 der Verordnung befugt sind, im Namen anderer zu handel...