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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 87 Entzug der Zulassung

Alexandra Wurzer

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
18
II.
Entzug der Zulassung nach Ermessen
913
III.
Obligatorischer Entzug der Zulassung
1416
A.
Verzicht auf die Zulassung
1719
B.
Fälschlich erteilte Zulassung
2022
C.
Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen
23, 24
D.
Verstoß gegen anwendbare Bestimmungen
25, 26

I. Allgemeines

1

Mit § 87 wird Art 62 MiFID II umgesetzt. Damit wird festgelegt, wann die FMA die Zulassung entziehen kann und wann in jedem Fall die Zulassung zu entziehen ist.

2

§ 87 legt analog zu Art 62 MiFID II fest, in welchen Fällen es zu einem Entzug der Zulassung kommen kann bzw kommen muss. Anders als § 87 spricht Art 62 MiFID aber in allen Fällen nur davon, dass die Behörde die Zulassung entziehen kann. § 87 differenziert hingegen jene Fälle, in denen die Behörde die Zulassung entziehen kann (Abs 1) und jene Fälle, in denen sie die Zulassung zu entziehen hat (Abs 2). Diese Differenzi...

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