BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 86 Verfahren für die Erteilung der Zulassung und die Ablehnung von Anträgen auf Zulassung
Literatur
Winternitz/Beer/Steinmair, WAG 2018.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines zum Zulassungsverfahren | ||
II. | Inhalt des Zulassungsantrags | ||
A. | Geschäftsplan | ||
B. | Angaben zur Unternehmensführung und ‑kontrolle | ||
C. | Informationen zu den Mitgliedern des Leitungsorgans | ||
D. | Angaben zu Interessenkonflikten | ||
E. | Angaben zu ausgelagerten Tätigkeiten | ||
F. | Angaben zur Geschäftsführung im Krisenfall und zu Notfallsystemen | ||
G. | Angaben zu Tests und Kapazitäten | ||
H. | Angaben zur Sicherheit | ||
I. | Angaben zur Handhabung unvollständiger oder potentiell fehlerhafter Informationen | ||
J. | Angaben zu Veröffentlichungssystemen | ||
K. | Sachverständigengutachten |
I. Allgemeines zum Zulassungsverfahren
1
Zwecks Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens hat die Europäische Kommission aufgrund der Ermächtigung in Art 61 Abs 5 MiFID II eine Durchführungsverordnung zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Standardformulare, Muster und Verfahren für die Zulassung von Datenbereitstellungsdiensten und die damit zusammenhängenden Mitteilungen gem MiFID II erlassen.
2
Diese Verordnung gilt ebenso wie das BörseG 2018 ab