BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 79 Besondere Anforderungen bei der Zusammenführung von Kundenaufträgen in einem OTF
Literatur
ESMA, Questions & Answers on MiFID II and MiFIR Market Structures Topics in der Fassung vom , ESMA70-872942901-38; Kalss/Oppitz/Zollner, Kapitalmarktrecht2 (2015).
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„Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge“ ist ein Geschäft, bei dem der betreffende Vermittler zwischen den mit dem Geschäft im Zusammenhang stehenden Käufer und Verkäufer in einer Weise zwischengeschaltet ist, dass er während der gesamten Ausführung des Geschäfts zu keiner Zeit einem Marktrisiko ausgesetzt ist, und bei dem beide Vorgänge gleichzeitig ausgeführt werden und das Geschäft zu einem Preis abgeschlossen wird, bei dem der Vermittler abgesehen von einer vorab offengelegten Provision, Gebühr oder sonstigen Vergütung weder Gewinn noch Verlust macht.
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§ 79 setzt Art 20 Abs 2 MiFID II um.
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Im Gegensatz zu Betreibern von Geregelten Märkten und MTF sind Betreiber von OTF berechtigt, auf die Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge für Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und bestimmte Derivate, zurückzugreifen, sofern der Kunde dem Vorgang zugestimmt hat.,
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Betreiber ein...