BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 77 Besondere Anforderungen für MTF
Literatur
Brandl/Saria, WAG3 (2014); Gruber/Raschauer, Wertpapieraufsichtsgesetz, Band I (2010); WBAG, Allgemeine Geschäftsbedingungen des Börseunternehmens Wiener Börse AG idF ; WBAG, Bedingungen für den Betrieb des „Vienna MTF“ idF ; WBAG, Handelsregeln für das automatisierte Handelssystem Xetra (Exchange Electronic Trading) idF .
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einleitung | |
II. | Allgemeines und Normadressaten | |
III. | Organisationsvorschriften | |
IV. | Verpflichtung zum Handeln im besten Interesse des Kunden | |
V. | Verbot von Kundengeschäften |
I. Einleitung
1
Neben den allgemeinen Bestimmungen des § 75, die sowohl für die Betreiber eines MTF und eines OTF Geltung haben, regelt § 77 besondere Anforderungen für den Betrieb eines MTF. Gegenüber der Vorgängerbestimmung des § 67 WAG 2007 sind diese Regelungen wesentlich umfangreicher und detaillierter ausgestaltet. Vergleicht man die Bestimmungen des § 77 mit der korrespondierenden Regelung des § 21 für geregelte Märkte, zeigt sich eine deutliche Harmonisierung der Regelungen des geregelten Marktes und des MTF.
II. Allgemeines und Normadressaten
2
§ 77 setzt Art 19 MiFID II um. Er enthält einer...