BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 76 Synchronisierung von im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren
Literatur
ESMA, Leitlinien zur Meldung von Geschäften, Aufzeichnung von Auftragsdaten und Synchronisierung der Uhren nach MiFID II vom , ESMA/2016/1452.
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§ 76 setzt Art 50 MiFID II um und verpflichtet den Betreiber eines MTF und eines OTF sowie deren Handelsteilnehmer zur Synchronisierung ihrer im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren. Diese Regelung entspricht jener für den geregelten Markt in § 16. Der Grad der Genauigkeit der verwendeten Uhren wird durch die DelVO 574/2017 und durch Leitlinien der ESMA konkretisiert. Es wird diesbezüglich auf die Ausführungen zu § 16 verwiesen.