BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 60 Warenbörse – Kursermittlung
Literatur
S § 59 BörseG.
Übersicht der Kommentierung
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I. Grundlagen
1
Die Regelung änderte sich durch das neue Börsegesetz nicht. Sie entspricht § 31 Börsegesetz 1989.
II. Energy Exchange Austria
2
Die EXXA stellt mit dem Smart.XTRADE ein automatisiertes Handels- und Abwicklungssystem zur Verfügung (vgl § 59 Rz 9); daher wird die Feststellung der Kurse automatisiert besorgt.
III. Veröffentlichung
3
Die Wiener Börse AG besorgt die Veröffentlichung der Kurse und die sonstigen Bekanntmachungen entsprechend den Handelsbedingungen für EXXA.