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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 5 Konzessionsrücknahme

Martin Oppitz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Regelungsinhalt
1, 2
II.
Konzessionsrücknahmegründe
311
III.
Wirkung des Konzessionsrücknahmebescheides
1216

I. Regelungsinhalt

1

§ 5 regelt die Konzessionsrücknahme. Wie auch die Materialien bestätigen, entspricht diese Bestimmung § 4 BörseG 1989. Die Zuständigkeit zur Konzessionsrücknahme richtet sich nach dem Charakter als Wertpapierbörse bzw allgemeine Warenbörse; bei Wertpapierbörsen ist die FMA als Aufsichtsbehörde zuständig, bei allgemeinen Warenbörsen der BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (Abs 1).

2

In verfahrensrechtlicher Hinsicht kann eine Konzessionsrücknahme nicht rückwirkend, sondern lediglich pro futuro (ex nunc) erfolgen. Das Konzessionsrücknahmeverfahren richtet sich nach dem AVG. Verwaltungsverfahrensrechtliche Grundlage ist § 68 Abs 6 AVG.

II. Konzessionsrücknahmegründe

3

Abs 1 nennt zunächst den Umstand, dass der Börsebetrieb, auf den sich die Konzession bezieht, nicht innerhalb eines Jahres nach Konzessionser...

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