BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 52 Handelsablauf
Literatur
Brandl/Hohensinner in Brandl/Kalss/Lucius/Oppitz/Saria, Handbuch Kapitalmarktrecht 3, 194 f und 200 f; Oppitz in Apathy/Iro/Koziol, Bankvertragsrecht VI Rz 2/8; Schwark/Zimmer/Beck, § 27 Rn 32 und Rn 42; Temmel in Temmel, BörseG § 56 Rz 1; Wiener Börse, Handelsregeln für das automatisierte Handelssystem Xetra® (Exchange Electronic Trading); Wiener Börse, Marktmodell für die Handelsverfahren Fortlaufender Handel und Auktion; Wiener Börse, Marktsegmentierung der Wiener Börse; Wiener Börse, Specialist und Market Maker im Handel mit Wertpapieren an der Wiener Börse; Wiener Börse, Gebührenordnung.
Übersicht der Kommentierung
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I. Inhalt
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Den Börseunternehmen wird in § 52 die Kompetenz zur Wahl der Art des Börsehandels, unter Bedachtnahme auf das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Börsehandel, den schutzwürdigen Interessen der Anleger, der Wirtschaftlichkeit, der Art der Handelsgegenstände und dem Ausmaß der Umsätze, übertragen. Das Gesetz nennt hierfür beispielhaft den Handel durch Vermittler, durch ein automatisiertes Handelssystem, durch Zuruf oder durch verbindliche Nenn...