BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 51 Einwand von Spiel und Wette
Literatur
Göth, ÖTOB-Indexoptionsgeschäfte aus der Sicht des § 33 TP 17 GebG – zugleich ein Beitrag zur zivilrechtlichen Natur des Differenzgeschäfts, ÖBA 1992, 701; Grassl-Palten, Zum Anwendungsbereich des § 1271 ABGB, FS F. Bydlinski (2002) 153; Hammerer, Der Differenzeinwand bei Spekulationsgeschäften, ÖBA 1997, 415; Koch, Der Differenzeinwand nach dem neuen Börsegesetz, ÖBA 1990, 24; Oppitz, Der Differenzeinwand bei Swap-Verträgen, ÖBA 1991, 782; ders, Effektengeschäft, in Apathy/Iro/Koziol, Österreichisches Bankvertragsrecht VI (2007) Rz 2/1; Palten, Ist die Regelung der Glücksspielverträge im ABGB noch zeitgemäß? FS 200 Jahre ABGB (2011) 1291.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. Regelungsinhalt
1
Der Einwand von Spiel und Wette bzw „Differenzeinwand“ wird durch § 51 (vormals § 28) weitgehend ausgeschlossen. Hinzuweisen ist auf die Parallelregelung des § 1 Abs 5 BWG für Bankgeschäfte.
II. Differenzeinwand
2
Zum Begriff des Börsegeschäfts vgl § 50 Abs 1.
3
Nach der älteren Rsp waren Differenzgeschäfte ohne Rücksicht auf den konkret verfolgten wirtschaftlichen Zweck gem § 1271 ABGB unklagbar. Die Jud hatte den Schutzzweck der § 1270 ff ABGB letztlich dahingehend eingeschränkt, dass nur Geschäften ohne...