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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 43 Antrag auf Widerruf der Zulassung

Philipp Fidler

Übersicht der Kommentierung


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I.
Widerrufsantrag
1
II.
Antragsvoraussetzungen
25
III.
Antragsinhalt
A.
Allgemeines
6
B.
Beilagen
79
IV.
Entscheidungsfrist

I. Widerrufsantrag

1

Im neuen BörseG ist erstmals die Möglichkeit eines freiwilligen Widerrufs der Zulassung vom Amtl Handel („Delisting“) vorgesehen. Demgemäß hat der Gesetzgeber – spiegelbildl zu § 42 – die formalenVorgaben für den Widerrufsantrag in § 43 festgelegt.

II. Antragsvoraussetzungen

2

Die Vorauss für einen vollständigen Antrag sind im Vergleich zur Zulassung bedeutend herabgesetzt, was freil nachvollziehbar ist. Va muss der Antrag nicht durch ein Börsemitglied mitunterfertigt werden.

3

Einbringungsort: Der Widerrufsantrag für das FI ist beim BörseUnt einzubringen, also der Wiener Börse AG.

4

Antragsteller: Antragsteller ist der Emit des FI.

5

Schriftlichkeit: Der Antrag erfordert Schriftlichkeit, womit von Grundsatz der Formfreiheit nach § 13 AVG abgewichen wird. Die Anforderungen an die Schriftlichkeit richten sich nach § 13 Abs 2 AVG (s § 42 Rz 6).

III. Antragsinhalt

A. Allgemeines

6

Inhaltl muss der Antrag nach § 43 Abs 2 bloß Sitz und Firma des Emit sowie die genaue Bezeichnung der Wertpapiere „erhalten“ (richtig: enthalten). F...

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